Altholz

Altholz ist Sekundärrohstoff, kein Restmüll – und der Transport ist meldepflichtig. Wir holen ab, sortieren nach Kategorien und übergeben an zugelassene Anlagen.

Altholz entsorgen in Berlin

Altholz entsorgen in Berlin

Bei Abriss- und Umbauarbeiten bleiben regelmäßig Bretter, Balken und Platten übrig. Für Sie ist das Restholz; rechtlich ist es Altholz – ein eigener Abfallstrom mit eigenen Regeln.

Wir holen es ab, sortieren es und übergeben es an zugelassene Anlagen. Mit eigenem Fuhrpark und der Kenntnis der rechtlichen Anforderungen ist das für Sie der kürzeste Weg.

Was genau ist Altholz?

Als Altholz gilt sämtliches Holzmaterial, das privat oder gewerblich genutzt wurde. Dazu zählen:

  • Naturbelassenes Massivholz – Bretter, Balken, Latten
  • Behandeltes Holz – lackiert, lasiert oder mit Holzschutzmitteln versehen
  • Verbundstoffe mit überwiegendem Holzanteil – Spanplatten, MDF, beschichtete Möbelplatten

Unterschieden wird außerdem zwischen Gebrauchtholz und Industrierestholz. Beim Industrierestholz zählen nur die in der holzverarbeitenden Industrie angefallenen Materialien formal als Abfall.

Die Altholzkategorien A I bis A IV

Für die Entsorgung wird Altholz in Kategorien eingeteilt – danach richtet sich, was damit passieren darf und was es kostet:

  • A I – naturbelassenes oder nur mechanisch bearbeitetes Holz, unbehandelt
  • A II – verleimtes, gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz ohne halogenorganische Verbindungen im Anstrich
  • A III – Holz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung, ohne Holzschutzmittel
  • A IV – mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz: Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle sowie sonstiges belastetes Holz

Je sauberer die Kategorie, desto günstiger und desto besser die Verwertung. Deshalb lohnt es sich, schon auf der Baustelle zu trennen – wir sagen Ihnen, worauf zu achten ist.

Warum nicht selbst entsorgen?

Zwei rechtliche Punkte werden regelmäßig übersehen:

  1. Altholz muss den dafür vorgesehenen Behandlungs- und Verwertungsanlagen übergeben werden – es gehört nicht in den Restmüll, den Bauschuttcontainer oder in den Kamin.
  2. Der gewerbliche Transport von Abfällen ist anzeigepflichtig. Wer ohne die erforderliche Anzeige beziehungsweise Genehmigung Abfälle befördert, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Wir verfügen über die technischen Mittel und die Kenntnis dieser Anforderungen – für Sie ist das der schnellste und sicherste Weg, das Holz loszuwerden.

Holzpaletten zur Verwertung

Was mit dem Altholz passiert

Altholz gilt in der Wirtschaft als wichtiger Sekundärrohstoff, entsprechend groß ist das Interesse an der Wiederverwertung. In der Anlage wird das Material zunächst gesammelt und dann maschinell sortiert; vorhandene Beschichtungen werden dabei vom Holz getrennt.

Sauberes Altholz der unteren Kategorien geht in die stoffliche Verwertung – etwa zu Spanplatten. Stärker belastetes Holz wird energetisch verwertet, also in dafür zugelassenen Anlagen zur Energiegewinnung eingesetzt. Belastetes A-IV-Holz erfordert eine gesonderte Behandlung.

Was wir abholen

  • Bauholz, Bretter, Balken und Dachlatten
  • Holzschalung und Verschnitt vom Innenausbau
  • Möbelholz, Spanplatten und beschichtete Platten
  • Paletten – Europaletten in gutem Zustand gehen in den Tauschkreislauf, Einwegpaletten in die Altholzverwertung
  • Türen, Zargen und Holzfenster
  • Zaunelemente und Gartenholz

Für größere Mengen stellen wir einen Container; bei kleineren Mengen laden wir direkt. Wenn beim Rückbau ohnehin mehrere Fraktionen anfallen – Bauschutt, Dämmwolle, Metall –, planen wir die Behälter gleich passend ein.

Soll das weg? Wir holen es ab.

Sagen Sie uns kurz, worum es geht – Sie erhalten einen Festpreis. Anfahrt in Berlin, Verladen und Entsorgungsnachweis sind enthalten.

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Häufige Fragen

Jedes privat oder gewerblich genutzte Holzmaterial: naturbelassenes Massivholz, lackiertes oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz sowie Verbundstoffe mit überwiegendem Holzanteil wie Span- und MDF-Platten.
A I ist unbehandeltes Holz, A II verleimtes oder lackiertes Holz, A III Holz mit halogenorganischen Beschichtungen und A IV mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz wie Bahnschwellen oder Leitungsmasten. Je sauberer die Kategorie, desto günstiger die Entsorgung.
Nein. Altholz muss den dafür vorgesehenen Behandlungs- und Verwertungsanlagen übergeben werden, und der gewerbliche Abfalltransport ist anzeigepflichtig. Wer das umgeht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Behandeltes Holz gehört keinesfalls in den Kamin.
Es wird maschinell sortiert und von Beschichtungen getrennt. Sauberes Altholz geht in die stoffliche Verwertung, etwa zu Spanplatten; stärker belastetes Holz wird energetisch verwertet.
Ja. Europaletten in gutem Zustand gehen in den Tauschkreislauf, Einweg- und defekte Paletten in die Altholzverwertung.

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