Räumung

Räumung heißt: Die Fläche muss zu einem festen Termin leer sein. Wir arbeiten mit Vermietern, Verwaltungen und Gerichtsvollziehern zusammen – inklusive Einlagerung des Räumungsguts.

Räumung in Berlin

Räumung in Berlin

Bei einer Räumung geht es fast nie um freie Entscheidung, sondern um einen Termin, der von außen gesetzt ist: ein Gerichtsvollziehertermin, das Ende eines Mietverhältnisses, eine behördliche Auflage oder ein Verkaufstermin. Der Ablauf ist deshalb anders als bei einer Entrümpelung – formaler, dokumentierter und minutengenau geplant.

Wir übernehmen Räumungen für Vermieter, Hausverwaltungen, Eigentümer und Gerichtsvollzieher in ganz Berlin.

Zwangsräumung nach Gerichtstermin

Bei einer Zwangsräumung ist der Gerichtsvollzieher federführend; wir stellen das Team, die Fahrzeuge und die Einlagerung. Wir sind pünktlich vor Ort, arbeiten nach dessen Anweisung und beginnen erst, wenn er die Räumung freigibt.

Das Räumungsgut wird nicht entsorgt, sondern nach den Vorgaben behandelt: Was der Schuldner behalten darf, wird ausgesondert, der Rest wird eingelagert oder verwertet.

Einlagerung des Räumungsguts

Bei Zwangsräumungen muss das Räumungsgut in der Regel für eine gesetzlich vorgesehene Frist aufbewahrt werden. Wir übernehmen die Einlagerung, führen eine Inventarliste und dokumentieren den Zustand bei der Einlagerung mit Fotos.

Nach Ablauf der Frist erfolgt die Verwertung oder Entsorgung – ebenfalls dokumentiert, damit der Vorgang nachvollziehbar bleibt.

Berliner Räumung

Bei der sogenannten Berliner Räumung beschränkt sich der Vermieter auf die Herausgabe der Wohnung und macht sein Vermieterpfandrecht geltend. Der Gerichtsvollzieher setzt den Mieter aus dem Besitz, das Inventar bleibt zunächst in der Wohnung.

Wir unterstützen dabei: Schlossaustausch, Bestandsaufnahme mit Fotodokumentation und – nach Ablauf der Fristen – die eigentliche Räumung. Die rechtliche Bewertung, welche Gegenstände dem Pfandrecht unterliegen, klären Sie bitte mit Ihrem Anwalt; wir halten uns an dessen Freigabe.

Dokumentation

Jede Räumung wird fotografisch dokumentiert – vor Beginn, während der Arbeiten und nach der Übergabe. Diese Unterlagen brauchen Vermieter und Verwaltungen regelmäßig, wenn es später um den Zustand oder um Schadenersatz geht.

Auf Wunsch erhalten Sie zusätzlich eine Inventarliste und die Entsorgungsnachweise.

Räumung geplant?

Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Danach ein Festpreis, der hält – besenreine Übergabe inklusive.

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Häufige Fragen

Ja, regelmäßig. Wir stellen Team, Fahrzeuge und Einlagerung, sind pünktlich vor Ort und beginnen erst nach Freigabe durch den Gerichtsvollzieher.
Ja, für die gesetzlich vorgesehene Frist – mit Inventarliste und Fotodokumentation des Zustands bei Einlagerung.
Dabei beschränkt sich der Vermieter auf die Herausgabe der Wohnung und macht sein Vermieterpfandrecht geltend. Wir übernehmen Schlossaustausch, Bestandsaufnahme und die spätere Räumung nach Freigabe.
Ja. Fotos vor Beginn, während der Arbeiten und nach der Übergabe, auf Wunsch mit Inventarliste und Entsorgungsnachweisen.

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