Haushaltshilfe in Berlin

Eine Haushaltshilfe wird selten aus Bequemlichkeit gesucht. Meistens steckt etwas dahinter: ein Krankenhausaufenthalt, eine Schwangerschaft, ein Elternteil, das allein nicht mehr zurechtkommt, oder schlicht eine Arbeitswoche, die keinen Platz mehr für den Haushalt lässt.
Wir stellen Ihnen eine feste Kraft, die regelmäßig zur vereinbarten Zeit kommt – angemeldet, versichert und mit einem Ansprechpartner, wenn etwas nicht passt.
Was eine Haushaltshilfe übernimmt
- Wohnung reinigen: Staubsaugen, Wischen, Bad und Küche
- Wäsche waschen, aufhängen, bügeln und einräumen
- Einkäufe erledigen und Vorräte auffüllen
- Geschirr, Kühlschrank und Vorratsschränke in Ordnung halten
- Betten beziehen und Müll entsorgen
- Blumen gießen und kleine Ordnungsarbeiten
Was genau erledigt wird, halten wir vorher gemeinsam fest. So weiß beide Seiten, was zur vereinbarten Zeit machbar ist – das ist der häufigste Streitpunkt bei Haushaltshilfen und lässt sich mit einer Liste vermeiden.
Dieselbe Person, nicht ständig neue
Gerade bei älteren Menschen ist Kontinuität wichtiger als der Stundenpreis. Wer jede Woche jemand Neues in die Wohnung lassen muss, empfindet die Hilfe als Belastung statt als Entlastung.
Wir arbeiten deshalb mit festen Zuordnungen: Sie bekommen eine Kraft, die Ihre Wohnung kennt und weiß, wo die Dinge hingehören. Bei Urlaub oder Krankheit organisieren wir Ersatz und sagen vorher Bescheid – Sie stehen nicht plötzlich ohne Hilfe da.
Zahlt die Krankenkasse oder Pflegekasse?
Es gibt zwei Wege, auf denen eine Haushaltshilfe ganz oder teilweise finanziert werden kann:
- Krankenkasse (§ 38 SGB V) – wenn Sie wegen Krankenhausaufenthalt, Kur oder schwerer Erkrankung den Haushalt nicht führen können. In der Regel ist ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt Voraussetzung; viele Kassen leisten in ihrer Satzung darüber hinaus.
- Pflegekasse (Entlastungsbetrag § 45b SGB XI) – bei anerkanntem Pflegegrad steht ein monatlicher Betrag zur Verfügung, der für Unterstützung im Alltag eingesetzt werden kann.
Wichtig und ehrlich: Damit die Kasse zahlt, muss der Anbieter die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen – beim Entlastungsbetrag zum Beispiel die Anerkennung nach Landesrecht. Klären Sie das bitte vor Auftragsbeginn mit Ihrer Kasse und sprechen Sie uns darauf an. Wir sagen Ihnen offen, ob eine Abrechnung über die Kasse in Ihrem Fall möglich ist, statt es pauschal zu versprechen.
20 % von der Steuer zurück
Unabhängig von den Kassen gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen § 35a EStG: 20 % der Lohnkosten können Sie direkt von der Steuerschuld abziehen, bis zu 4.000 € im Jahr.
Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein: Sie brauchen eine Rechnung, und die Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an – das ist der Punkt, an dem die vermeintlich billigere Hilfe ohne Rechnung am Ende teurer wird.
Angemeldet statt schwarz
Eine nicht angemeldete Haushaltshilfe ist kein Kavaliersdelikt, sondern Schwarzarbeit – mit Haftungsrisiko für Sie als Auftraggeber. Passiert ein Unfall in Ihrer Wohnung, stehen Sie ohne Versicherungsschutz da.
Bei uns sind die Kräfte angemeldet und versichert. Sie erhalten eine ordentliche Rechnung, zahlen per Überweisung und haben bei Schäden einen klaren Ansprechpartner.
Sagen Sie uns Objekt und Umfang – Sie bekommen ein Angebot zum Festpreis, einmalig oder regelmäßig.
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