Reinigungsmittel richtig entsorgen
Beim Ausräumen von Keller, Abstellkammer oder Putzschrank kommt fast immer dasselbe zum Vorschein: halbvolle Flaschen Rohrreiniger, ein Kanister Sanitärreiniger, Kalklöser, Backofenspray und ein Fleckenentferner, dessen Etikett niemand mehr lesen kann.
Der bequeme Weg – in den Ausguss und die Flasche in den Gelben Sack – ist der falsche. Kläranlagen sind nicht für konzentrierte Chemikalien gebaut, und manche dieser Mittel reagieren miteinander.
Was in den Hausmüll darf und was nicht
Restentleert in den Hausmüll dürfen in haushaltsüblichen Mengen: milde Allzweckreiniger, Spülmittel, Waschmittel und Weichspüler. Die leere, tropffreie Verpackung kommt in die Wertstofftonne.
Sondermüll sind dagegen alle Mittel mit Gefahrensymbol auf dem Etikett:
- Rohr- und Abflussreiniger (stark ätzend)
- Sanitär- und Kalkreiniger mit hoher Säurekonzentration
- Backofen- und Grillreiniger
- Desinfektionsmittel und Chlorreiniger
- Fleckenentferner und Lösemittelhaltiges
- Alles ohne lesbares Etikett – im Zweifel Sondermüll
Warum nicht in den Ausguss
Zwei Gründe. Erstens: Chlorhaltige Reiniger und säurehaltige Sanitärreiniger setzen zusammen Chlorgas frei – das passiert im Siphon, wenn beides kurz nacheinander weggekippt wird, und ist im Bad ohne Fenster gefährlich.
Zweitens: Was durch die Kläranlage nicht abgebaut wird, landet in Spree und Havel. Für einen Schluck Spülmittel spielt das keine Rolle, für einen Liter Rohrreiniger schon.
Kostenlos abgeben – kleine Mengen
Die BSR nimmt Schadstoffe aus Privathaushalten in haushaltsüblichen Mengen kostenlos an: auf den Recyclinghöfen und über die mobilen Schadstoffsammlungen, die regelmäßig in den Bezirken Station machen.
Das ist für ein paar Flaschen der einfachste Weg. Transportieren Sie sie aufrecht, in einer Kiste und in der Originalverpackung, und schütten Sie nichts zusammen – gemischte Chemikalien werden an der Annahme abgelehnt und sind gefährlich.
Wenn es mehr wird
Bei Wohnungsauflösungen, Kellerräumungen, Hausmeisterlagern und Gewerbebetrieben kommen schnell mehrere Kanister zusammen. Das ist keine haushaltsübliche Menge mehr – Recyclinghöfe lehnen sie ab oder rechnen gewerblich ab.
Wir holen solche Bestände direkt ab, erfassen sie getrennt, deklarieren sie korrekt und übergeben sie an zugelassene Anlagen. Auf Wunsch erhalten Sie die Entsorgungsnachweise – für Gewerbebetriebe ohnehin Pflicht.
Für Betriebe: was zusätzlich gilt
Gewerblich anfallende Reinigungschemie unterliegt der Nachweispflicht. Sie brauchen für gefährliche Abfälle eine korrekte Abfallschlüsselnummer und die entsprechende Dokumentation.
Sammeln Sie die Gebinde bis zur Abholung verschlossen, aufrecht und in der Originalverpackung. Umfüllen in Getränkeflaschen ist der häufigste und gefährlichste Fehler – und führt dazu, dass die Annahme verweigert wird.
Sagen Sie uns kurz, worum es geht – Sie erhalten einen Festpreis. Anfahrt in Berlin, Verladen und Entsorgungsnachweis sind enthalten.
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