Haushaltsreinigung in Berlin

Die Haushaltsreinigung ist der kleine Bruder der Haushaltshilfe: Hier geht es ausschließlich ums Reinigen, nicht um Einkäufe, Wäsche oder Alltagsbegleitung. Für viele Haushalte ist genau das der passende Umfang – regelmäßig sauber, ohne dass jemand in Schränke schaut.
Wir kommen im vereinbarten Rhythmus, mit derselben Kraft und einer Aufgabenliste, die vorher feststeht.
Regelmäßig oder einmalig
Regelmäßig heißt in der Praxis wöchentlich oder alle zwei Wochen. Das hält den Aufwand pro Termin klein und den Preis stabil.
Einmalig ist der richtige Weg für die Grundreinigung: nach dem Winter, vor dem Einzug, nach einer Renovierung oder wenn längere Zeit niemand dazu gekommen ist. Eine Grundreinigung dauert deutlich länger als ein normaler Termin – dafür ist danach ein Zustand erreicht, den regelmäßige Reinigung halten kann.
Was gemacht wird
- Alle Böden saugen und wischen
- Bad komplett: Dusche, Wanne, WC, Waschbecken, Fliesen, Spiegel
- Küche: Arbeitsflächen, Herd, Spüle, Fronten, Mikrowelle
- Staubwischen auf allen erreichbaren Flächen
- Türen, Griffe, Lichtschalter
- Müll entsorgen und Betten beziehen
Auf Wunsch zusätzlich: Fenster innen, Backofen, Kühlschrank innen, Schränke innen. Das sind Positionen, die Zeit brauchen – wir planen sie ein, statt sie zwischen Tür und Angel zu erledigen.
Reinigungsmittel und Allergien
Wir bringen die Mittel und Geräte mit. Wenn Sie bestimmte Produkte bevorzugen – wegen Allergien, wegen Haustieren oder weil ein Belag es verlangt – arbeiten wir mit Ihren.
Sagen Sie uns empfindliche Oberflächen vorher an: geöltes Parkett, unversiegelter Naturstein, Messing und lackierte Möbel vertragen keine Universalreiniger. Ein Hinweis am Anfang erspart einen Schaden, den niemand mehr rückgängig macht.
Schlüssel und Vertrauen
Die meisten Kunden sind bei der Reinigung nicht zu Hause. Schlüssel werden protokolliert übergeben und sind namentlich zugeordnet; bei einem Wechsel der Kraft informieren wir Sie vorher.
Und weil es regelmäßig gefragt wird: Ja, Sie bekommen eine Rechnung, und ja, 20 % der Lohnkosten sind nach § 35a EStG steuerlich absetzbar – vorausgesetzt, Sie überweisen den Betrag.
Sagen Sie uns Objekt und Umfang – Sie bekommen ein Angebot zum Festpreis, einmalig oder regelmäßig.
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