Der Mietvertrag gibt den Takt vor
Bei einer Betriebsauflösung steht fast immer ein Datum fest, an dem die Fläche zurückgegeben werden muss. Alles andere richtet sich danach. Wir planen rückwärts vom Übergabetermin und arbeiten auf Wunsch abends oder am Wochenende, damit der laufende Betrieb bis zuletzt weitergehen kann.
Drei Fraktionen, drei Wege
Gewerbeobjekte zerfallen beim Räumen fast immer in dieselben Gruppen: Mobiliar und Einrichtung, Elektronik und IT, sowie Akten. Mobiliar geht als Sperrmüll oder – wenn es noch brauchbar ist – in die Wiederverwendung. Elektrogeräte sind Elektronikschrott und dürfen nicht in den Mischcontainer.
Akten sind der heikelste Teil. Personal- und Kundenunterlagen dürfen nicht einfach im Container landen; sie werden getrennt erfasst und vernichtet. Metall und Kabel sortieren wir aus, weil sie als Schrott verwertet werden.
Nachweise für die Buchhaltung
Anders als im Privathaushalt braucht ein Betrieb Belege: Entsorgungsnachweise für die Buchhaltung, bei Akten eine Bestätigung über die Vernichtung. Beides stellen wir aus. Für größere Objekte erstellen wir vorab ein prüffähiges Angebot, das sich auch intern freigeben lässt.