Reinigungskraft in Berlin

Eine eigene Reinigungskraft einzustellen klingt einfacher, als es ist. Anmeldung bei der Minijob-Zentrale, Unfallversicherung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch, und wenn jemand kündigt, beginnt die Suche von vorn.
Bei uns bekommen Sie dieselbe feste Person – ohne die Arbeitgeberrolle.
Für Haushalte
Eine feste Kraft kommt im vereinbarten Rhythmus, kennt Ihre Wohnung und weiß nach zwei Terminen, wo die Dinge hingehören. Der Umfang wird vorher festgelegt, damit die Zeit realistisch bleibt.
Fällt die Kraft aus, stellen wir Ersatz. Das ist der Unterschied, den Sie im Krankheitsfall merken.
Für Büros und Objekte
Für gewerbliche Kunden ordnen wir Kräfte objektbezogen zu. Sie erhalten Namen und Zeiten, Schlüssel werden protokolliert, und bei Personalwechsel informieren wir vorher.
Bei größeren Objekten arbeiten wir mit einem festen Team und einer verantwortlichen Person, die vor Ort ansprechbar ist – nicht mit wechselnden Einzelkräften ohne Zuständigkeit.
Angemeldet, versichert, mit Rechnung
Alle Kräfte sind angemeldet und haftpflichtversichert. Sie erhalten eine ordentliche Rechnung – notwendig für den Steuerabzug nach § 35a EStG und im Gewerbe ohnehin für die Buchhaltung.
Was das bedeutet, wenn etwas passiert: Geht ein Gegenstand zu Bruch oder verletzt sich jemand in Ihren Räumen, ist die Zuständigkeit geklärt. Bei einer privat und bar beschäftigten Kraft wären Sie der nicht angemeldete Arbeitgeber.
Wenn die Chemie nicht stimmt
Nicht jede Zuordnung passt auf Anhieb. Wenn Sie mit der Kraft nicht zurechtkommen – aus welchem Grund auch immer – sagen Sie es uns. Wir tauschen ohne Diskussion und ohne dass Sie das begründen müssen.
Das ist kein Ausnahmefall, sondern normaler Betrieb. Wichtig ist nur, dass Sie es sagen, statt den Vertrag zu kündigen.
Sagen Sie uns Objekt und Umfang – Sie bekommen ein Angebot zum Festpreis, einmalig oder regelmäßig.
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