Asbest in Berlin erkennen und richtig handeln

11.09.2026 5 Min. Lesezeit

Asbest in Berlin erkennen und richtig handeln

Asbest war jahrzehntelang ein Standardbaustoff: billig, fest, hitzebeständig. Heute ist er als krebserzeugend eingestuft und in Deutschland seit 1993 verboten. In Berlin steht ein großer Teil des Gebäudebestands aus der Zeit davor – entsprechend häufig taucht Asbest bei Sanierung, Umbau und Abriss noch auf.

Dieser Ratgeber erklärt, wo Asbest typischerweise sitzt, woran ein Verdacht entsteht und welche Schritte rechtlich vorgeschrieben sind.

Wo Asbest in Berliner Gebäuden typischerweise steckt

Entscheidend ist das Baujahr: Bei Gebäuden, die vor 1993 errichtet oder saniert wurden, ist Asbest grundsätzlich möglich. Am häufigsten findet er sich in fest gebundener Form – also in Asbestzement:

  • Wellplatten auf Dächern von Garagen, Schuppen und Hallen
  • Fassaden- und Balkonplatten, oft grau und leicht gewellt
  • Blumenkästen, Lüftungsrohre und Abwasserrohre aus Asbestzement
  • Floor-Flex-Bodenplatten und der typische schwarze Kleber darunter
  • Fliesenkleber, Spachtelmassen und Putze aus dieser Zeit
  • Nachtspeicheröfen und alte Elektroheizungen
  • Rohr- und Kesselisolierungen sowie Brandschutzverkleidungen

Besonders kritisch sind schwach gebundene Produkte wie Spritzasbest, Leichtbauplatten und viele Isolierungen. Sie geben Fasern schon bei leichter Berührung ab, während Asbestzement die Fasern fest einschließt – solange er nicht bearbeitet oder zerstört wird.

Woran Sie einen Verdacht erkennen – und woran nicht

Ein begründeter Verdacht entsteht über Baujahr und Materialtyp, nicht über das Aussehen. Asbestfasern sind mit bloßem Auge nicht zu sehen, und asbesthaltige Platten sehen asbestfreien oft zum Verwechseln ähnlich.

Verlässlich ist allein eine Laboranalyse. Die Probe sollte eine fachkundige Person entnehmen, denn schon das Abbrechen eines Stücks kann Fasern freisetzen. Ein Gutachten schafft außerdem die Grundlage dafür, dass Handwerksbetriebe überhaupt ein belastbares Angebot abgeben können.

Wichtig: Wer Bauarbeiten an einem Gebäude aus der Zeit vor 1993 veranlasst, muss sich vorher Klarheit über vorhandene Asbestprodukte verschaffen und die ausführenden Betriebe darüber informieren. Diese Erkundungspflicht liegt beim Auftraggeber, nicht beim Handwerker.

Was Sie auf keinen Fall selbst tun sollten

Gefährlich wird Asbest in dem Moment, in dem Fasern frei werden. Genau das passiert bei fast allen üblichen Heimwerkerarbeiten:

  • bohren, sägen, flexen, schleifen oder brechen
  • Platten abschlagen, herunterwerfen oder auf dem Boden zerkleinern
  • Dächer oder Fassaden mit dem Hochdruckreiniger abspritzen
  • abgelagerten Staub mit einem normalen Staubsauger aufnehmen
  • Material im Hausmüll, im Bauschuttcontainer oder auf dem Wertstoffhof abgeben

Die Faserbelastung solcher Arbeiten liegt um ein Vielfaches über dem, was in einem Wohnumfeld vertretbar ist. Erkrankungen zeigen sich zudem erst Jahrzehnte später – ein fehlendes Warngefühl ist deshalb kein Sicherheitszeichen.

Wer Asbest entfernen darf

Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien sind in der Gefahrstoffverordnung und in der TRGS 519 geregelt. Ausführen darf sie nur ein Betrieb, der die dort geforderte Sachkunde nachweist – erworben in einem behördlich anerkannten Lehrgang.

Vor Beginn sind die Arbeiten der zuständigen Arbeitsschutzbehörde anzuzeigen; in Berlin ist das das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi). Je nach Material sind Schwarzbereiche mit Unterdruckhaltung, Personenschleusen, Spezialsauger und eine abschließende Freimessung vorgeschrieben.

Ein seriöser Betrieb legt Ihnen den Sachkundenachweis unaufgefordert vor. Wer damit nicht dienen kann, darf die Arbeiten nicht ausführen – unabhängig davon, wie günstig das Angebot ist.

Schritt für Schritt: so gehen Sie vor

  1. Baujahr prüfen. Vor 1993 errichtet oder saniert? Dann Asbest einkalkulieren.
  2. Nichts anfassen. Verdächtiges Material unberührt lassen, Bereich nicht kehren oder saugen.
  3. Probe nehmen lassen. Fachkundige Probenahme, Analyse in einem geeigneten Labor.
  4. Ergebnis abwarten. Fällt sie negativ aus, läuft Ihr Bauvorhaben ganz normal weiter.
  5. Fachbetrieb beauftragen. Bei positivem Befund einen Betrieb mit Sachkunde nach TRGS 519 – Anzeige und Schutzmaßnahmen übernimmt er.
  6. Entsorgungsweg dokumentieren. Asbesthaltiger Abfall geht staubdicht verpackt auf eine zugelassene Deponie, mit Nachweis.

Was wir übernehmen – und was nicht

TURBO Entsorgung führt keine Asbestsanierung durch. Wir entfernen, bearbeiten oder transportieren kein asbesthaltiges Material. Diese Arbeiten gehören ausschließlich in die Hand eines Betriebs mit Sachkundenachweis nach TRGS 519.

Was wir für Ihr Bauvorhaben übernehmen, sind die asbestfreien Teile: Container für Bauschutt und Baumischabfall, Abbruch- und Rückbauarbeiten ohne Schadstoffbelastung, Entrümpelung sowie die Entsorgung von Erdaushub, Altholz und Dachpappe.

Häufig hängt beides zusammen: Ist der asbesthaltige Teil durch einen Fachbetrieb saniert und freigemessen, kann der restliche Rückbau normal weiterlaufen. Sprechen Sie uns für diesen Teil gern an – wir sagen Ihnen offen, wo unsere Zuständigkeit endet.

Häufige Fragen zu Asbest in Berlin

Gar nicht zuverlässig. Asbestzementplatten sehen asbestfreien Faserzementplatten sehr ähnlich, und die Fasern selbst sind mikroskopisch klein. Sicherheit bringt nur eine Laboranalyse einer fachkundig entnommenen Probe. Das Baujahr ist der einzige brauchbare erste Hinweis: vor 1993 ist Asbest möglich.
Nein. Auch kleine Mengen fallen unter die Regeln der TRGS 519. Sobald eine Platte gelöst, gebrochen oder bearbeitet wird, können Fasern frei werden. Für Privatpersonen gibt es keine Ausnahme, die das erlaubt – die Arbeiten gehören in die Hand eines Betriebs mit Sachkundenachweis.
Die Entsorgungsanlage stuft im Zweifel die gesamte Ladung höher ein. Aus einem Bauschuttcontainer wird dann ein Asbestcontainer, mit deutlich höheren Kosten. Dazu kommt, dass die Beseitigung außerhalb des vorgeschriebenen Weges ordnungswidrig ist. Deshalb wird vor jeder Abholung geklärt, was genau anfällt.
Fest gebundener Asbestzement gilt in intaktem Zustand als vergleichsweise unkritisch, weil die Fasern im Material eingeschlossen sind. Kritisch wird es bei Beschädigung, Verwitterung und vor allem bei jeder Bearbeitung. Schwach gebundene Produkte wie Spritzasbest geben dagegen auch ohne Einwirkung Fasern ab.
Die Erkundung liegt beim Auftraggeber beziehungsweise Eigentümer. Wer Arbeiten an einem Gebäude aus der Zeit vor 1993 veranlasst, muss vorher klären, ob asbesthaltige Produkte vorhanden sind, und die ausführenden Betriebe darüber informieren. Ohne diese Information kann kein Handwerksbetrieb die nötigen Schutzmaßnahmen planen.

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