Wer Altgeräte zurücknehmen muss

Viele geben Elektrogeräte kostenpflichtig ab, obwohl sie einen Anspruch auf kostenlose Rücknahme hätten. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz verpflichtet den Handel seit 2016 dazu – die Frage ist nur, welchen Handel und unter welchen Bedingungen.
Zwei Gruppen sind betroffen:
- Elektrohändler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m².
- Lebensmittelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten – das gilt seit dem 1. Juli 2022 und betrifft die großen Supermärkte und Discounter.
Der kleine Elektroladen um die Ecke fällt also nicht darunter, der Verbrauchermarkt mit Aktionsware dagegen schon.
Die 25-Zentimeter-Regel
Das ist der praktisch wichtigste Punkt – und der am wenigsten bekannte: Kleingeräte, deren längste Kante höchstens 25 cm misst, müssen kostenlos zurückgenommen werden – auch ohne Neukauf und unabhängig davon, wo das Gerät ursprünglich gekauft wurde.
Darunter fällt erstaunlich viel:
- Rasierer, elektrische Zahnbürsten, Föhn
- Toaster, Wasserkocher, Handmixer
- Smartphones, Tablets, Kopfhörer, Powerbanks
- Router, Festplatten, Ladegeräte, Kabel
- LED- und Energiesparlampen
Gemessen wird die längste Kante. Ein flacher, aber breiter Drucker ist damit kein Kleingerät mehr, ein hochkant stehender Standmixer je nach Modell schon.
Die 1:1-Regel bei Großgeräten
Bei allem über 25 cm – Waschmaschine, Kühlschrank, Fernseher, Mikrowelle, Rasenmäher – gilt die Rücknahmepflicht nur, wenn Sie ein gleichartiges neues Gerät kaufen.
Praktisch heißt das: Neue Waschmaschine gekauft, alte darf mit. Nur die alte loswerden, ohne Neukauf – darauf besteht beim Händler kein Anspruch.
Beim Onlinekauf gilt die Pflicht ebenfalls, allerdings über eine Rückgabemöglichkeit in zumutbarer Entfernung. Fragen Sie beim Bestellen aktiv nach der Altgerätemitnahme; bei Lieferung an die Wohnung wird sie oft als Zusatzoption angeboten.
Der Recyclinghof – der Weg ohne Bedingungen
Unabhängig von jeder Händlerpflicht gilt in Berlin: Privathaushalte können auf den Recyclinghöfen bis zu 3 m³ Sperrmüll und Elektrogeräte gebührenfrei abgeben – ohne Neukauf, ohne Größenbegrenzung, ohne Nachweis, wo das Gerät herkommt.
Das ist in der Praxis meist der einfachste Weg, wenn Sie ein Fahrzeug haben. Eine Übersicht finden Sie unter Mülldeponie und Recyclinghof; welche Wege es in Berlin sonst noch gibt, steht in Elektroschrott entsorgen in Berlin.
Wo die Rücknahme in der Praxis hakt
Der Anspruch steht im Gesetz – die Umsetzung sieht im Laden oft anders aus. Darauf sollten Sie vorbereitet sein:
- Die Sammelbox finden. Kleingeräte werden meist in einer Box im Eingangsbereich gesammelt, nicht an der Kasse. Wer danach fragt, bekommt manchmal erst eine Rückfrage – die Box gibt es trotzdem.
- Haushaltsübliche Mengen. Die Rücknahme ist für den normalen Haushalt gedacht, nicht für Kistenweise. Wer zwanzig Geräte bringt, wird zu Recht an den Recyclinghof verwiesen.
- Personal kennt die Regel nicht. Gerade im Lebensmittelhandel ist die Pflicht noch jung. Ein freundlicher Hinweis auf die Rücknahmepflicht für Kleingeräte hilft meist weiter.
- Nicht jede Filiale ist verpflichtet. Es zählt die Verkaufsfläche der einzelnen Filiale, nicht die Größe der Kette.
Wenn Sie den Weg abkürzen wollen: Der Recyclinghof nimmt alles, ohne Diskussion über Größe, Menge oder Neukauf.
Wann sich die Abholung trotzdem lohnt
Kostenlos ist nicht immer günstig. Der Weg über Handel oder Recyclinghof setzt voraus, dass jemand das Gerät trägt und transportiert. Bei diesen Konstellationen ist eine Abholung meist die vernünftigere Wahl:
- Großgerät ohne Neukauf. Alte Waschmaschine raus, keine neue gekauft – der Händler muss sie nicht nehmen.
- Obere Etage ohne Aufzug. Ein Kühlschrank aus dem vierten Stock ist keine Ein-Personen-Aufgabe.
- Mehrere Geräte gleichzeitig. Bei einer Küchenauflösung kommen schnell vier oder fünf Geräte zusammen.
- Gewerbe. Für Betriebe gilt die Händlerrücknahme für Privathaushalte nicht; hier läuft die Entsorgung über einen eigenen Weg mit Nachweis.
Wir fahren alle Berliner Bezirke an sowie das Brandenburger Umland – unter anderem Mitte, Neukölln, Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg und Spandau. Die Übersicht finden Sie unter Einsatzgebiete.
Die Regeln auf einen Blick
Bis 25 cm
Kostenlose Rücknahme auch ohne Neukauf.
Ab 400 bzw. 800 m²
Nur größere Elektro- und Lebensmittelhändler sind verpflichtet.
1:1 bei Großgeräten
Rücknahme nur beim Kauf eines gleichartigen Neugeräts.
Recyclinghof ohne Bedingung
Bis 3 m³ gebührenfrei für Berliner Privathaushalte.
Häufige Missverständnisse
- „Der Händler muss alles nehmen.“ Nur Kleingeräte bis 25 cm ohne Neukauf. Bei Großgeräten gilt die 1:1-Regel.
- „Ich muss den Kaufbeleg vorlegen.“ Nein. Bei Kleingeräten spielt es keine Rolle, wo das Gerät gekauft wurde.
- „Jeder Laden ist verpflichtet.“ Die Pflicht hängt an der Verkaufsfläche – kleine Geschäfte fallen nicht darunter.
- „Glühbirnen sind Elektroschrott.“ Klassische Glühlampen nicht, LED- und Energiesparlampen schon.
- „Gewerbe darf auch kostenlos abgeben.“ Die kostenlose Abgabe auf dem Recyclinghof ist für Privathaushalte gedacht.
Häufige Fragen zur Rücknahme von Elektrogeräten
Großgerät ohne Neukauf?
Dann holen wir es ab – aus jeder Etage.
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